Auf Verordnung des Bundesrates bleiben alle unsere Filialen vom 18.1. bis zum 28.2.2021 geschlossen. Die Filialen Lenzburg und Aarau sind bereits seit 20.12.2020 geschlossen. Weitere Informationen zu den Filialabholungen finden Sie unter exlibris.ch/corona.
Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Handynummer ein und Sie erhalten einen direkten Link, um die kostenlose Reader-App herunterzuladen.
Die Ex Libris-Reader-App ist für iOS und Android erhältlich. Weitere Informationen zu unseren Apps finden Sie hier.
Anhand der als leading case dienenden antikolonialen Befreiungs- bewegungen versucht die vorliegende Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts die völkerrechtliche Stellung der Befreiungsbewegungen zu beschreiben und zu bewerten. Dabei wird gezeigt, dass das Völkerrecht sie mit seinen traditionellen Instituten, vor allem aber mit seinem staatsorientierten Verständnis von Völkerrechtssubjektivität nicht in einer seinem Friedensziel entsprechenden Weise erfassen konnte. Die Anerkennung des bewaffneten Befreiungskampfs einerseits sowie die Einräumung eines Beobachter- status andererseits lassen erkennen, welche Gefahren, aber auch welche Chancen die Befreiungsbewegungen für eine Neuorientierung des Völkerrechts im Sinne eines echten peaceful change bieten.
Inhalt
Aus dem Inhalt: U.a. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker als subjektives Recht der Befreiungsbewegungen - Befreiungsbewegungen als Organ der Kolonialvölker - Die Stellung der PLO und der süd- afrikanischen Befreiungsbewegungen ANC und PAC - Nicht-anerkannte Befreiungsbewegungen.
Titel: | Die Stellung nationaler Befreiungsbewegungen im Völkerrecht |
Autor: | |
EAN: | 9783820452419 |
ISBN: | 978-3-8204-5241-9 |
Format: | Kartonierter Einband |
Herausgeber: | Lang, Peter GmbH |
Genre: | Internationales Recht |
Anzahl Seiten: | 362 |
Gewicht: | 517g |
Größe: | H211mm x B151mm x T23mm |
Jahr: | 1984 |
Auflage: | Neuausg. |
Sie haben bereits bei einem früheren Besuch Artikel in Ihren Warenkorb gelegt. Ihr Warenkorb wurde nun mit diesen Artikeln ergänzt. |