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Verschiedene historisch orientierte Arbeiten haben neuerdings aufgezeigt, dass der Weg zu einem sachgerechten Verständnis der Gesamtgläubigerschaft im geltenden Recht nur über den Blick auf ihre römisch-rechtlichen Grundlagen führt. Dies nimmt Maximilian Engelbrecht zum Anlass für eine dogmatische Untersuchung des Instituts, die ihr besonderes Augenmerk auf die Einbeziehung dogmengeschichtlicher Auslegungsgesichtspunkte richtet: Auf Grundlage einer eingehenden Betrachtung der Dogmengeschichte von den römischen Ursprüngen bis zur Kodifikation im BGB entwirft der Autor ein in sich geschlossenes dogmatisches Konzept der BGB-Gesamtgläubigerschaft.
Die Gesamtgläubigerschaft, geregelt in den §§ 428-430 BGB als Form obligatorischer Mitberechtigung, erweist sich bei näherem Hinsehen bald als unzureichend erforschtes Institut. Ihr Anwendungsbereich gilt als schmal, kaum ein Fall ist unumstritten; ihr Zweck und ihr Konzept sind unklar, Darstellungen in Lehrbüchern und Kommentaren knapp und kasuistisch. Verschiedene rechtshistorisch orientierte Beiträge haben indes jüngst die Erkenntnis geschärft, dass der Weg zu einem sachgerechten Verständnis der Gesamtgläubigerschaft im geltenden Recht nur über den Blick auf ihre römisch-rechtlichen Grundlagen führt. Dies nimmt Maximilian Engelbrecht zum Anlass für eine dogmatische Untersuchung, die ihr besonderes Augenmerk auf die Einbeziehung dogmengeschichtlicher Auslegungsgesichtspunkte richtet: Auf Grundlage einer eingehenden Betrachtung der Dogmengeschichte von den römischen Ursprüngen bis zur Kodifikation im BGB entwirft der Autor ein in sich geschlossenes dogmatisches Konzept der BGB-Gesamtgläubigerschaft.
Autorentext
Maximilian Engelbrecht, 1980 geboren, studierte nach dem Abitur und dem Zivildienst von 2001 bis 2007 Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth, der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und dem University College Dublin. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen war er von 2007 bis 2010 Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Historische Rechtsvergleichung von Professor Dr. Jan Dirk Harke sowie freier Mitarbeiter eines juristischen Repetitoriums. Seit 2010 ist er Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Nürnberg. Die Promotion erfolgte mit mündlicher Prüfung im Februar 2011.
Die Gesamtgläubigerschaft, geregelt in den §§ 428-430 BGB als Form obligatorischer Mitberechtigung, erweist sich bei näherem Hinsehen bald als unzureichend erforschtes Institut. Ihr Anwendungsbereich gilt als schmal, kaum ein Fall ist unumstritten; ihr Zweck und ihr Konzept sind unklar, Darstellungen in Lehrbüchern und Kommentaren knapp und kasuistisch. Verschiedene rechtshistorisch orientierte Beiträge haben indes jüngst die Erkenntnis geschärft, dass der Weg zu einem sachgerechten Verständnis der Gesamtgläubigerschaft im geltenden Recht nur über den Blick auf ihre römisch-rechtlichen Grundlagen führt. Dies nimmt Maximilian Engelbrecht zum Anlass für eine dogmatische Untersuchung, die ihr besonderes Augenmerk auf die Einbeziehung dogmengeschichtlicher Auslegungsgesichtspunkte richtet: Auf Grundlage einer eingehenden Betrachtung der Dogmengeschichte von den römischen Ursprüngen bis zur Kodifikation im BGB entwirft der Autor ein in sich geschlossenes dogmatisches Konzept der BGB-Gesamtgläubigerschaft.
Titel: | Die Gesamtgläubigerschaft. |
Untertitel: | Eine dogmengeschichtliche und dogmatische Untersuchung. |
Autor: | |
EAN: | 9783428136360 |
ISBN: | 978-3-428-13636-0 |
Format: | Kartonierter Einband |
Hersteller: | Duncker & Humblot |
Herausgeber: | Duncker & Humblot GmbH |
Genre: | Zivilprozessrecht |
Anzahl Seiten: | 215 |
Gewicht: | 301g |
Größe: | H236mm x B156mm x T15mm |
Jahr: | 2011 |
Untertitel: | Deutsch |
Auflage: | 1. Auflage |
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