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Magisterarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Wirtschaftsuniversität Wien (Betriebswirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der bilanziellen Erfassung und ertragsteuerlichen Behandlung von Optionen sowohl beim Stillhalter als auch beim Inhaber der Optionen, die ihren Gewinn nach
5 Abs. 1 EStG ermitteln, auseinander.
Am Beginn der Arbeit stehen allgemeine Ausführungen im Zusammenhang mit der Systematik derivativer Finanzinstrumente und dem Optionsgeschäft im Speziellen. Nach der Darstellung der handelsrechtlich relevanten Grundlagen für die bilanziellen Erfassung von Optionsgeschäften wird auf die bilanzielle Erfassung von Optionsgeschäften sowie die in diesem Zusammenhang auftretende Problematik eingegangen. Dabei wird auch eine mögliche buchtechnische Vorgehensweise anhand von Beispielen vorgestellt. Anschließend wird die steuerliche Behandlung von Optionsgeschäften unter Berücksichtigung des Prinzips der Maßgeblichkeit (
5 Abs. 1 EStG) und deren Konsequenzen näher untersucht.
Da es bislang an einschlägigen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisnormen sowie GoB zur Darstellung von Optionsgeschäften im handelsrechtlichen Jahresabschluß von Nicht-Banken fehlt, sind die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB und GoB zur bilanziellen Erfassung von Optionsgeschäften heranzuziehen. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem imparitätischen Realisationsprinzip, dem Einzelbewertungsgrundsatz und dem Verrechnungsverbot zu.
Die Bildung von bilanzierungsobjektübergreifenden Bewertungseinheiten verlangt nach einer weiteren als der bisher üblichen Auslegung v.a. des imparitätischen Realisationsprinzips. In diesem Zusammenhang scheint derzeit nur die Bildung von Micro-Bewertungseinheiten als mit geltendem Bilanzrecht vereinbar, während Macro- und Portfolio-Hedges als unzulässig zu qualifizieren sind.
Die ertragsteuerliche Behandlung von Optionsgeschäften hat sich mangels einschlägiger steuerrechtlicher Vorschriften an dem Prinzip der Maßgeblichkeit (
5 Abs. 1 EStG) zu orientieren. Von besonderer Bedeutung ist deshalb die Frage, wann Optionsgeschäfte und deren Konsequenzen zu einer ergebniswirksamen Erfassung im handelsrechtlichen Jahresabschluß führen.
Da aber grundsätzlich viele verschiedene Optionsgegenstände denkbar sind und auch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für Optionsgeschäfte in Frage kommen, kann einer abschließenden Begutachtung nur das jeweilige konkrete Optionsverhältnis unterzogen werden.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Einleitung1
1.1Problemstellung und Abgrenzung der Thematik1
1.2Ziel der Arbeit2
1.3Gang der Untersuchung2
2.Optionen und die Systematik derivativer Finanzinstrumente3
2.1Derivative Finanzinstrumente3
2.1.1Systematisierung4
2.1.1.1Kassegeschäfte5
2.1.1.2Termingeschäfte5
2.2Optionen6
2.2.1Grundpositionen in Optionsgeschäften7
2.2.1.1Call-Optionen9
2.2.1.2Put-Optionen9
2.2.2Optionspreis10
2.2.3Motive für den Abschluß von Optionsgeschäften11
3.Die bilanzielle Erfassung von Optionsgeschäften13
3.1Handelsrechtliche Grundlagen13
3.1.1Handelsrechtliche GoB und Generalnorm13
3.1.1.1Zweck und Quellen der GoB14
3.1.2Vorsichtsprinzip des HGB15
3.1.2.1Realisationsprinzip17
3.1.2.2Imparitätsprinzip19
3.1.2.2.1Bildung von Rückstellungen20
3.1.2.2.2Niederstwertprinzip23
3.1.2.2.3Höchstwertprinzip25
3.1.3Einzelbewertungsgrundsatz26
3.1.4Verrechnungsverbot27
3.2Bilanzierung beim Optionskäufer28
3.2.1Bilanzierungspflicht von Optionsrechten29
3.2.2Ausweis von Optionsrechten31
3.2.3Verwendungsmöglichkeiten von Optionsrechten34
3.2.3.1Glattstellung eines Optionsrechts34
3.2...
Autorentext
Florian Geisler wurde 1976 in Wien geboren. Sein Studium der Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien mit den Schwerpunkten Unternehmensrechnung und Revision sowie betriebswirtschaftliche Steuerlehre schloss er im Jahr 2002 erfolgreich ab. Das professional MBA Programm Public Auditing der Executive Academy der Wirtschaftsuniversität Wien schloss er im Jahr 2014 mit Auszeichnung ab.
Die Ausbildung zum Steuerberater absolvierte Florian Geisler im Rahmen seiner mehrjährigen Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Im Jahr 2008 wechselte er als Prüfer in den österreichischen Rechnungshof. Dort war er mehrere Jahre in der für die Kontrolle betreffend Abgabenverwaltung zuständigen Abteilung tätig und wechselte anschließend in die für die Kontrolle betreffend Bundesbeteiligungen, Energie und Tourismus zuständige Abteilung. Im Rahmen seiner Mitarbeit am neuen österreichischen Bundesrechnungsabschluss 2013 konnte er praktische Erfahrungen im Bereich eines modernen öffentlichen Rechnungs- und Berichtswesens und dessen Einführung sammeln. 2014 verließ Florian Geisler auf eigenen Wunsch den Rechnungshof, um wieder als Steuerberater in einer international tätigen Beratungsgesellschaft zu arbeiten.
Klappentext
Inhaltsangabe:Einleitung: Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der bilanziellen Erfassung und ertragsteuerlichen Behandlung von Optionen sowohl beim Stillhalter als auch beim Inhaber der Optionen, die ihren Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG ermitteln, auseinander. Am Beginn der Arbeit stehen allgemeine Ausführungen im Zusammenhang mit der Systematik derivativer Finanzinstrumente und dem Optionsgeschäft im Speziellen. Nach der Darstellung der handelsrechtlich relevanten Grundlagen für die bilanziellen Erfassung von Optionsgeschäften wird auf die bilanzielle Erfassung von Optionsgeschäften sowie die in diesem Zusammenhang auftretende Problematik eingegangen. Dabei wird auch eine mögliche buchtechnische Vorgehensweise anhand von Beispielen vorgestellt. Anschließend wird die steuerliche Behandlung von Optionsgeschäften unter Berücksichtigung des Prinzips der Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 EStG) und deren Konsequenzen näher untersucht. Da es bislang an einschlägigen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisnormen sowie GoB zur Darstellung von Optionsgeschäften im handelsrechtlichen Jahresabschluß von Nicht-Banken fehlt, sind die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB und GoB zur bilanziellen Erfassung von Optionsgeschäften heranzuziehen. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem imparitätischen Realisationsprinzip, dem Einzelbewertungsgrundsatz und dem Verrechnungsverbot zu. Die Bildung von bilanzierungsobjektübergreifenden Bewertungseinheiten verlangt nach einer weiteren als der bisher üblichen Auslegung v.a. des imparitätischen Realisationsprinzips. In diesem Zusammenhang scheint derzeit nur die Bildung von Micro-Bewertungseinheiten als mit geltendem Bilanzrecht vereinbar, während Macro- und Portfolio-Hedges als unzulässig zu qualifizieren sind. Die ertragsteuerliche Behandlung von Optionsgeschäften hat sich mangels einschlägiger steuerrechtlicher Vorschriften an dem Prinzip der Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 EStG) zu orientieren. Von besonderer Bedeutung ist deshalb die Frage, wann Optionsgeschäfte und deren Konsequenzen zu einer ergebniswirksamen Erfassung im handelsrechtlichen Jahresabschluß führen. Da aber grundsätzlich viele verschiedene Optionsgegenstände denkbar sind und auch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für Optionsgeschäfte in Frage kommen, kann einer abschließenden Begutachtung nur das jeweilige konkrete Optionsverhältnis unterzogen werden. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung1 1.1Problemstellung und