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"Standardessentielle Patente" (SEPs) enthalten die Ergebnisse oft aufwendiger Forschung, die für die Erzeugung von Gütern erforderlich sind, die vor wenigen Jahren noch nicht existierten oder Privilegien waren und heute unverzichtbare Technologien verkörpern. Es entspricht dem natürlichen Empfinden, dass alle mit derartigen Patenten verbundenen Aufwendungen einschließlich eines angemessenen Gewinnes vom Markt zu vergüten sind. Unbestritten ist auch, dass die durch den Patentschutz gewährte Vormachtstellung ein Anreiz für Fortschritt und Weiterentwicklung sein soll. Im Zentrum dieser Arbeit steht das Prinzip der "FRAND"-Kriterien und damit einhergehende faire, angemessene und nicht-diskriminierende Technologietransfer-vereinbarungen. Sie kann sich aber nicht nur auf die Betrachtung der angemessenen Lizenzgebühr im Falle einer Lizenzierung beschränken, denn dieser ist ein Produkt aus einem Konglomerat von rechtlichen, wirtschaftlichen und taktischen Argumenten. Es wird behandelt, wann überhaupt ein kartellrechtlich missbräuchliches Marktverhalten vorliegt, welchen Standardisierungsorganisationen (SSOs) es erlaubt ist, Standards zu erlassen, ohne mit dem Kartellrecht in Konflikt zu geraten, was die Patentinhaber unternehmen, um sich des Vorwurfs der willkürlichen Ausnutzung der Immaterialgüterrechte zu entziehen und welche Mittel den Behörden und Gerichten innerhalb der Europäischen Union zur Verfügung stehen, um einen Missbrauch zu erkennen und abzustellen.
Klappentext
Standardessentielle Patente (SEPs) enthalten die Ergebnisse oft aufwendiger Forschung, die für die Erzeugung von Gütern erforderlich sind, die vor wenigen Jahren noch nicht existierten oder Privilegien waren und heute unverzichtbare Technologien verkörpern. Es entspricht dem natürlichen Empfinden, dass alle mit derartigen Patenten verbundenen Aufwendungen einschließlich eines angemessenen Gewinnes vom Markt zu vergüten sind. Unbestritten ist auch, dass die durch den Patentschutz gewährte Vormachtstellung ein Anreiz für Fortschritt und Weiterentwicklung sein soll. Im Zentrum dieser Arbeit steht das Prinzip der FRAND -Kriterien und damit einhergehende faire, angemessene und nicht-diskriminierende Technologietransfer-vereinbarungen. Sie kann sich aber nicht nur auf die Betrachtung der angemessenen Lizenzgebühr im Falle einer Lizenzierung beschränken, denn dieser ist ein Produkt aus einem Konglomerat von rechtlichen, wirtschaftlichen und taktischen Argumenten. Es wird behandelt, wann überhaupt ein kartellrechtlich missbräuchliches Marktverhalten vorliegt, welchen Standardisierungsorganisationen (SSOs) es erlaubt ist, Standards zu erlassen, ohne mit dem Kartellrecht in Konflikt zu geraten, was die Patentinhaber unternehmen, um sich des Vorwurfs der willkürlichen Ausnutzung der Immaterialgüterrechte zu entziehen und welche Mittel den Behörden und Gerichten innerhalb der Europäischen Union zur Verfügung stehen, um einen Missbrauch zu erkennen und abzustellen.
Leseprobe
Textprobe: Kapitel 1.4, Institutionelle Rahmenbedingungen von Standards: 1.4.1, Standard-Setting-Organizations (SSOs): In Ergänzung zu allgemeinen Rechtsgrundlagen wie dem AEUV oder nationalen Wettbewerbsgesetzen kann ein Inhaber gewerblicher Schutzrechte auch gegenüber SSOs zur Einhaltung von FRAND-Kriterien verpflichtet sein. Diese unterscheiden sich teils stark voneinander und stellen verschieden hohe Anforderungen an den Patentinhaber, um einen Standard repräsentieren zu dürfen. Verstöße gegen die internen Bestimmungen der SSOs führen meist zum Ausschluss vom Standard (zBETSI). Speziell die Vorschriften der ETSI sind hierbei Teil dieser Arbeit, da gerade in der von ihr standardisierten Telekommunikationsbranche einige entscheidende Judikate ergangen sind und ihre Regularien sehr umfangreiche Verfahrensbestimmungen beinhalten. Dies ist eine Folge der mitgliederbasierten Aufbauorganisation des ETSI. 1.4.1.1, Internationale Institutionen: Standardisierungen durch internationalen Standardisierungsorganisationen die durch multinationale Abkommen geschaffenen wurden, sind meist direkt rechtsverbindlich für alle Mitglieder dieser "Dachorganisationen". Die International Organization for Standardization (ISO), International Telecommunication Union (ITU) und dem International Engineering Consortium (IEC) erarbeiten genau auf einer solchen internationaler Ebene neue Standards. Diese drei Organisationen bilden zusammen die WSC (World Standards Cooperation). 1.4.1.2, Europäische Institutionen: Auf europäischer Ebene sind die durch die VO (EU) Nr 1025/2012 speziell benannten SSOs (ESOs) ermächtigt, sog "europäische Normen" (EN) zu erlassen. In der Europäischen Union sind somit nur Standards (in der VO als Normen bezeichnet), die durch das European Committee for Standardization (CEN), European Committee for Electrotechnical Standardization (CENELEC) oder European Telecommunications Standards Institute (ETSI) bestimmt worden sind, auch als EN-Normen maßgebend. EN-Normen müssen durch die hoheitlich befähigten nationalen Normungsorganisationen unverändert ratifiziert werden und werden anhand eines vereinheitlichten Verfahrens erarbeitet. Die Vorschläge für neue Standards können sowohl von nationalen SSOs, der Europäischen Kommission oder von europäischen und internationalen Organisationen eingebracht werden. Durch die "Wiener Vereinbarung" aus dem Jahre 1991 gibt es eine enge Kooperation zwischen der CEN und der ISO, die es ermöglicht, Parallelität zu verhindern. Ein Verfahren sieht vor, dass nur eine der beiden Institutionen einen Standard schafft und dieser für beide verbindlich ist. Auf diese Weise sind ISO Standards in direkter Weise auf dem Binnenmarkt verbindlich. Eine solche Kooperation gibt es ebenfalls zwischen CENELEC und IEC für alle elektrotechnischen Standards. Für das ETSI besteht hingegen keine Kooperationsverpflichtung, wobei es sich trotzdem an ITU Empfehlungen halten kann, diese jedoch nicht verpflichtend sind. 1.4.1.2.1, Exkurs: Seit dem Inkrafttreten der Verordnung zur europäischen Normung im Jahre 2012 bildet diese eine umfassende Rechtsgrundlage für alle Institutionen, die für die de-jure-Standardisierung zuständig sind. Das intern durch die Befähigten (meist nationalen Organisationen) durchgeführte Verfahren ist teilweise je nach Rechtsgrundlage verschieden (ÖNORM, EN, EN ISO etc), wobei die Grundsätze der Verordnung zu beachten sind. Die nationalen Mitglieder der CEN sind des Weiteren dafür zuständig, die benötigten Verfahren durchzuführen, um Standards national zu implementieren. In diesem Kontext bedeutet dies, dass mutmaßliche nationale Standards, die einen Europäischen Standard (EN) berühren, verdrängt werden. Anhand des vom CEN durchgeführten Verfahrens lassen sich die verschiedenen Schritte der Standardisierungsarbeit gut aufzeigen, wobei die Verfahren der CENELEC und des ETSI nur geringfügig davon abweichen. Die erste Ebene der Standardisierungsarbeit best