Auf Verordnung des Bundesrates bleiben alle unsere Filialen vom 18.1. bis zum 28.2.2021 geschlossen. Sollte Ihre Bestellung bereits in der Filiale abholbereit sein, kontaktieren wir Sie telefonisch. Solage unsere Filialen geschlossen sind, liefern wir Ihre Bestellung mit Filialabholung automatisch per Post portofrei zu Ihnen nach Hause (sofern Ihre Adresse bei uns hinterlegt ist). Weitere Informationen finden Sie hier: www.exlibris.ch/de/ueber-uns/massnahmen-corona
Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Handynummer ein und Sie erhalten einen direkten Link, um die kostenlose Reader-App herunterzuladen.
Die Ex Libris-Reader-App ist für iOS und Android erhältlich. Weitere Informationen zu unseren Apps finden Sie hier.
Der Autor beschäftigt sich mit der außervertraglichen Verantwortlichkeit für das Handeln anderer. Der Gedanke, dass man sich das Verhalten anderer dann zurechnen lassen muss, wenn man daraus Vorteile zieht, ist bereits tief in der Rechtsgeschichte verwurzelt. In Deutschland sieht 831 BGB vor, dass ein Geschäftsherr für seine Verrichtungsgehilfen nur dann verantwortlich ist, wenn er selbst bei Auswahl oder Überwachung der Gehilfen schuldhaft gehandelt hat. Während die Norm bisher, obwohl sie von Anfang an zu den rechtspolitisch umstrittensten des BGB gehörte, vom Gesetzgeber unangetastet blieb, hat die Rechtsprechung Wege gefunden, die ihrer Ansicht nach nicht weit genug gehende Haftung des Geschäftsherrn zu einer quasi von seinem Verschulden unabhängigen Haftung auszudehnen. Und eben so, nämlich vom Geschäftsherrenverschulden unabhängig, ist die Haftung in den meisten anderen europäischen Ländern ausgestaltet. Cornelius Renner untersucht die gemeinsamen geschichtlichen Quellen der Geschäftsherrnhaftung, um dann die Lage in Deutschland, England und Frankreich zu begutachten und schließlich eine mögliche künftige - nicht an ein Verschulden des Geschäftsherrn anknüpfende - europäische Regelung zu skizzieren, die auf ein gemeinsames Fundament gegründet ist.
Klappentext
Der Autor beschäftigt sich mit der außervertraglichen Verantwortlichkeit für das Handeln anderer. Der Gedanke, dass man sich das Verhalten anderer dann zurechnen lassen muss, wenn man daraus Vorteile zieht, ist bereits tief in der Rechtsgeschichte verwurzelt. In Deutschland sieht § 831 BGB vor, dass ein Geschäftsherr für seine Verrichtungsgehilfen nur dann verantwortlich ist, wenn er selbst bei Auswahl oder Überwachung der Gehilfen schuldhaft gehandelt hat. Während die Norm bisher, obwohl sie von Anfang an zu den rechtspolitisch umstrittensten des BGB gehörte, vom Gesetzgeber unangetastet blieb, hat die Rechtsprechung Wege gefunden, die ihrer Ansicht nach nicht weit genug gehende Haftung des Geschäftsherrn zu einer quasi von seinem Verschulden unabhängigen Haftung auszudehnen. Und eben so, nämlich vom Geschäftsherrenverschulden unabhängig, ist die Haftung in den meisten anderen europäischen Ländern ausgestaltet. Cornelius Renner untersucht die gemeinsamen geschichtlichen Quellen der Geschäftsherrnhaftung, um dann die Lage in Deutschland, England und Frankreich zu begutachten und schließlich eine mögliche künftige - nicht an ein Verschulden des Geschäftsherrn anknüpfende - europäische Regelung zu skizzieren, die auf ein gemeinsames Fundament gegründet ist.
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Die Haftung für Hilfspersonen in der europäischen Geschichte: Das römische Recht - Die Entwicklung bis ins 19. Jahrhundert - Die Entwicklung in Deutschland im 19. Jahrhundert - Zusammenfassung und Schlussbemerkung - 2. Die Haftung für Hilfspersonen im Europa der Gegenwart: § 1 Das deutsche Recht: Die Haftung des Geschäftsherrn nach § 831 BGB - Kunstgriffe zur Umgehung des § 831 BGB - Spezialgesetzliche Regelungen - Versicherungsmäßige Deckung - Zusammenfassung und Schlussbemerkung - § 2 Das französische Recht: Die Haftung des commettants nach Art. 1384 al. 5 Cc - Haftung für Gehilfenhandeln außerhalb des Art. 1384 al. 5 Cc - Spezialgesetzliche Regelungen - Versicherungsmäßige Deckung - Zusammenfassung und Schlussbemerkung - § 3 Das englische Recht: Vicarious liability - Haftung für Gehilfenhandeln außerhalb der Vicarious Liability - Spezialgesetzliche Regelungen - Versicherungsmäßige Deckung - Zusammenfassung und Schlussbemerkung - § 4 Überblick über andere europäische Regelungen: Österreichisches Recht - Niederländisches Recht - Der skandinavische Rechtskreis, insbesondere Schweden - Der romanische Rechtskreis - Zusammenfassung und Schlussbemerkung - 3. Die Haftung für Hilfspersonen im künftigen Europa: Die dogmatischen Grundlagen einer europäischen Geschäftsherrnhaftung - Ausgestaltung einer zukünftigen Regelung - Ergebnis - Literatur- und Sachwortverzeichnis
Titel: | Die deliktische Haftung für Hilfspersonen in Europa |
Untertitel: | Dissertationsschrift |
Autor: | |
EAN: | 9783428107520 |
ISBN: | 978-3-428-10752-0 |
Format: | Kartonierter Einband |
Herausgeber: | Duncker & Humblot GmbH |
Genre: | Internationales Recht |
Anzahl Seiten: | 216 |
Gewicht: | 290g |
Größe: | H235mm x B159mm x T17mm |
Veröffentlichung: | 01.11.2002 |
Jahr: | 2002 |
Auflage: | 1., Aufl |
Sie haben bereits bei einem früheren Besuch Artikel in Ihren Warenkorb gelegt. Ihr Warenkorb wurde nun mit diesen Artikeln ergänzt. |