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Inhalt
§ 1. Verhältnis des vormundschaftsgerichtlichen Verfahrens zum Zivil- und Strafprozeß. Quellen. Ausländer.- Erster Teil Verfassung und Verfahren des Vormundschaftsgerichts.- Erster Abschnitt Allgemeines.- 1. Die sachliche Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts.- § 2. a) Allgemeines.- § 3. b) Der Rechtspfleger.- 2. Die örtliche Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts.- § 4. a) Die einzelnen Fälle der örtlichen Zuständigkeit.- § 5. b) Sonderfälle. Streit oder Ungewißheit über die örtliche Zuständigkeit. Verhinderung des zuständigen Gerichts. Handlungen eines örtlich unzuständigen Gerichts.- § 6. c) Die Abgabe von Sachen an ein anderes Gericht.- § 7. 3. Die Ausschließung des Vormundschaftsgerichts von der vormundschaftsgerichtlichen Tätigkeit.- § 8. 4. Gerichtssprache Dolmetscher.- § 9. 5. Öffentlichkeit. Sitzungspolizei.- § 10. 6. Gerichtsferien.- § 11. 7. Das Aktenwesen.- § 12. Anhang. Die Jugendwohlfahrtsbehörden, ihre Aufgaben und ihre Stellung zum Vormundschaftsgericht.- Zweiter Abschnitt Das Verfahren.- § 13. 1. Amtsbetrieb. Beistände. Bevollmächtigte. Anträge und Erklärungen.- § 14. 2. Ermittelungen. Beweisaufnahme. Glaubhaftmachung.- § 15. 3. Gerichtliche Bekanntmachungen. Fristen. Armenrecht. Akteneinsicht.- § 16. 4. Die Befugnis des Vormundschaftsgerichts zur Abänderung seiner Verfügungen.- § 17. 5. Die Erzwingung vormundschaftsgerichtlicher Anordnungen.- § 18. 6. Rechtshilfe.- § 19. Anhang. Die Haftung des Vormundschaftsrichters für Amtspflichtverletzungen.- Dritter Abschnitt Das Urkundswesen.- § 20. 1. Die Zuständigkeit im Urkundswesen.- § 21. 2. Allgemeines über das Verfahren bei der Errichtung von Urkunden.- § 22. 3. Die Ausschließung von Urkundspersonen.- § 23. 4. Die Beteiligten.- § 24. 5. Die Errichtung von Urkunden.- § 25. 6. Die Beglaubigung.- § 26. 7. Äußere Form, Aufbewahrung und Vernichtung von Urkunden; Erteilung von Ausfertigungen und Abschriften; Einsichtnahme von Urkunden.- Vierter Abschnitt Die Rechtsmittel.- § 27. 1. Allgemeines.- 2. Die Beschwerde.- § 28. a) Die Zulässigkeit der Beschwerde.- § 29. b) Die Beschwerdebefugnis.- § 30. c) Die Einlegung der Beschwerde.- § 31. d) Das Beschwerdeverfahren.- § 32. e) Die sofortige Beschwerde.- § 33. f) Die weitere und die sofortige weitere Beschwerde.- § 34. 3. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.- § 35. 4. Die Vorschriften des früheren preußischen Rechtes über die Einlegung von Rechtsmitteln.- Zweiter Teil Die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts.- Erster Abschnitt Die Tätigkeit des Vormundschaftsgerichts gegenüber der elterlichen Gewalt.- A. Allgemeines.- 1. Begriffsbestimmungen.- § 36. a) Eheliche Kinder.- § 37. b) Uneheliche Kinder.- § 38. c) Legitimierte und an Kindes Statt angenommene Kinder.- § 39. 2. Die Bestimmung des Vormundschaftsgerichts über die Art der Unterhaltsgewährung.- § 40. 3. Das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und ehelichen Kindern im allgemeinen.- § 41. 4. Internationales Privatrecht.- B. Die elterliche Gewalt.- § 42. 1. Voraussetzungen, Umfang und Einschränkungen der elterlichen Gewalt.- 2. Die Sorge für die Person des Kindes.- § 43. a) Allgemeines.- § 44. b) Das Sorgerecht der Mutter im besonderen.- c) Die religiöse Kindererziehung.- § 45. ?) Allgemeines.- § 46. ?) Das Recht der Bestimmung über die religiöse Erziehung des Kindes. Austritt aus einer Religionsgemeinschaft.- § 47. ?) Verträge über die religiöse Kindererziehung. Selbstbestimmungsrecht des Kindes.- § 48. ?) Die Entscheidung von Streitigkeiten über die religiöse Kindererziehung.- § 49. 3. Die Sorge für das Vermögen des Kindes.- § 50. 4. Die Verwendung von Einkünften des Kindesvermögens durch die Eltern.- § 51. 5. Die Haftung der elterlichen Gewalthaber und des Vormundschaftsrichters.- § 52. 6. Die elterliche Gewalt für Kinder aus geschiedenen, aufgehobenen und für nichtig erklärten Ehen.- § 53. 7. Die Befugnis des nicht sorgeberechtigten Elternteils zum persönlichen Verkehr mit dem Kinde.- 8. Die Fürsorgemaßnahmen dea Vormundschaftsgerichts zum Schutz des Kindes.- § 54. a) Allgemeines.- § 55. b) Die Maßnahmen zum Schutze der Person des Kindes.- § 56. c) Der Schutz der Vermögensinteressen dea Kindes.- § 57. 9. Das Ruhen der elterlichen Gewalt.- § 58. 10. Die Verwirkung der elterlichen Gewalt.- § 59. 11. Die Beendigung der elterlichen Gewalt.- § 60. 12. Pflichten der Eltern bei Beendigung der Vermögensverwaltung.- § 61. 13. Fürsorgemaßnahmen der Eltern nach Beendigung dea Gewaltverhältnisses.- § 62. 14. Die alleinige elterliche Gewalt eines Elternteils.- § 63. 15. a) Der Beistand. Bestellung und Aufgaben.- § 64. 15. b) Der Beistand. Beaufsichtigung, Haftung, Vergütung, Beendigung des Amtes, Aufhebung der Bestellung.- Zweiter Abschnitt Die Legitimation unehelicher Kinder.- § 65. 1. Die Legitimation durch nachfolgende Ehe.- 2. Die Ehelichkeitserklärung.- § 66. a) Die Voraussetzungen der Ehelichkeitserklärung.- § 67. b) Die Ehelichkeitserklärung und ihre Wirkung.- § 68. 3. Internationales Privatrecht.- Dritter Abschnitt Die Annahme an Hindes Statt.- § 69a. 1. Allgemeines.- § 69b. 2. Die Voraussetzungen der Annahme an Kindes Statt.- § 69 c. 3. Der Annahmevertrag.- § 70. 4. Die gerichtliche Bestätigung des Annahmevertrages.- § 71. 5. Die Wirkungen der Annahme an Kindes Statt.- § 72. 6. Die Aufhebung der Annahme an Kindes Statt und die Anfechtung desAnnahmevertrages sowie der Einwilligungserklärungen Beteiligter.- § 73. 7. Internationales Privatrecht.- Vierter Abschnitt Vormundschaft und Pflegschaft.- A. Die Vormundschaft über Minderjährige.- 1. Die Anordnung der Vormundschaft.- § 74. a) Die Fälle der Vormundschaft über Minderjährige.- § 75. b) Die Arten der Vormundschaft.- § 76. c) Auswahl des Einzelvormundes.- § 77. d) Die Eignung zum Vormund.- § 78. e) Die Pflicht zur Übernahme des vormundschaftlichen Amtes.- § 79. f) Die Verpflichtung des Vormundes; die Bestallungsurkunde.- § 80. g) Die Amtsvormundschaft.- § 81. h) Die Vereinsvormundschaft.- § 82. i) Internationales Privatrecht.- 2. Die Führung der Vormundschaft.- § 83. a) Der Umfang der Amtsbefugnis des Vormundes im allgemeinen.- § 84. b) Die Einschränkungen der Amtsbefugnis des Vormundes.- § 85. c) Das Recht und die Pflicht des Vormundes zur Sorge für die Person des Mündels.- d) Die Verwaltung de…